Angebot zum Verfahrensbeistand
Ich unterstütze ihr Kind, seinen Willen zu äußern und gebe seine Wünsche in einer Stellungnahme bei Gericht wieder.
Ich begleite ihr Kind während des gesamten Verfahrens.
- Ich werde vom Gericht beauftragt, wenn im Interesse des Kindes bei Sorge- oder Umgangsverfahren im Trennungs- oder Scheidungsprozess ein Beistand ausschließlich für das Interesse des Kindes gefordert wird.
- Auch, wenn Gegenstand des Verfahrens Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls, die Trennung des Kindes von seiner Familie oder die Entziehung der gesamten Personensorge im Raume stehen, werde ich im Interesse des Kindes tätig
- Und wenn Gegenstand des Verfahrens die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson oder von dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder Umgangsberechtigten ist, werde ich im Interesse des Kindes handeln.